Unfallversicherung
Wenn die Unfallversicherung nicht zahlt
11. September 2024
Unfallversicherung
Wenn die Unfallversicherung nicht zahlt
11. September 2024

Wann liegt ein Unfall vor?

Wann liegt ein Unfall im Sinne der Unfallversicherung vor?

Ein Unfall kann das Leben von einer Sekunde auf die andere verändern. Doch wann genau liegt ein Unfall im Sinne der Unfallversicherung vor, und welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsfall anerkannt wird?

Diese Frage ist entscheidend, um im Ernstfall die versicherten Leistungen zu erhalten. In diesem Artikel klären wir Dir, was als Unfall gilt und welche Faktoren hierbei eine Rolle spielen.

Definition eines Unfalls

Ein Unfall im Sinne der Unfallversicherung liegt vor, wenn eine versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Diese Definition enthält mehrere wichtige Elemente:

  • Plötzlich: Das Ereignis muss sich in einem sehr kurzen Zeitraum oder aber unerwartet und unentrinnbar eintreten. Die Gesundheitsschädigung selbst kann aber allmählich eintreten (z.b. Erfrieren)
  • Von außen: Die Einwirkung muss von außerhalb des Körpers kommen, wie beispielsweise durch einen Sturz, einem Aufprall, einen Zusammenstoß oder einen Schlag.
  • Unfreiwillig: Die Gesundheitsschädigung darf nicht absichtlich herbeigeführt worden sein, sie muss also unfreiwillig eigetreten bzw. in Kauf genommen worden sein.
  • Gesundheitsschädigung: Es muss eine körperliche oder psychische Beeinträchtigung als Folge des Unfalls vorliegen.

Beispiele für anerkannte Unfälle

Ein typischer Unfall, der im Rahmen einer Unfallversicherung gedeckt ist, könnte ein Sturz von einer Leiter sein, der zu einem Beinbruch führt. Auch Verletzungen durch Verkehrsunfälle, Sportunfälle oder Stürze zählen in der Regel zu den versicherten Ereignissen. Aber auch ein Umknicken wegen äußerer Faktoren wie einer unerwarteten Bordsteinkante oder einer Bodenunebenheit stellt ein Unfall dar.

Ein weiteres Beispiel ist der Sturz auf einer vereisten Straße, bei dem sich die versicherte Person den Arm bricht. Hier wirken alle oben genannten Kriterien: Das Ereignis tritt plötzlich ein, die Einwirkung kommt von außen (Rutschgefahr durch Glatteis), es geschieht unfreiwillig und führt zu einer Gesundheitsschädigung.

Besondere Fälle: Wann liegt kein Unfall vor?

Nicht jede Verletzung oder Gesundheitsschädigung wird als Unfall im Sinne der Unfallversicherung anerkannt. Es gibt verschiedene Situationen, in denen kein Versicherungsfall vorliegt:

  • Erkrankungen: Gesundheitsschäden, die durch eine Krankheit oder eine degenerative Veränderung (wie Abnutzungserscheinungen der Gelenke) entstehen, gelten grundsätzlich nicht als Unfall.
  • Allmähliche Einwirkung: Schäden, die durch langanhaltende oder wiederholte Einwirkungen entstehen, wie z. B. durch Lärm oder dauerhaften Druck, werden meist nicht als Unfall anerkannt.
  • Selbstverletzung oder Vorsatz: Verletzungen, die sich eine Person absichtlich zufügt, sind nicht versichert.
  • Ein Umknicken ohne, dass äußerliche Faktoren wie eine Bodenunebenheit oder ähnliches dazu geführt hat, stellt meist kein Unfall dar, weil es an der Einwirkung von außen fehlt.

Sonderregelungen und Ausnahmen

In manchen Fällen können auch Ereignisse als Unfall anerkannt werden, die nicht eindeutig in die Standarddefinition passen.

In Deiner Versicherungspolizze wird der Unfallbegriff meist ausdrücklich erweitert, sodass beispielsweise auch Verrenkungen, Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln sowie Meniskusverletzungen als Unfallereignis anzusehen sind.

Wichtige Hinweise für Versicherte

Um sicherzustellen, dass ein Unfall als solcher anerkannt wird, solltest du den Unfall so schnell wie möglich Deiner Versicherung melden und alle relevanten Nachweise, wie Arztberichte oder Unfallprotokolle, einreichen. Je genauer und detaillierter die Schilderung des Unfallhergangs ist, desto besser können die Versicherungsleistungen geprüft und bewilligt werden.

Arbeitsunfall?

Findet der Unfall während oder im Zusammenhang mit der Arbeit, beim Kindergarten (Pflichtjahr) oder beim Schul- oder Studienbesuch statt, ist zusätzlich zur privaten Unfallversicherung auch die gesetzliche Unfallversicherung (z.b. AUVB) zu beachten. Gleiches gilt bei Rettungs,- oder Hilfeleistungen Blut- oder Organspenden. In diesem Fall kann es sein, dass beide Versicherungen in Anspruch genommen werden können.

Fazit

Da die Frage, ob wirklich ein Unfall vorliegt oder nicht, manchmal sehr schwer zu beurteilen ist, sollte dies im Zweifel im Detail geprüft werden. Dies insbesondere dann, wenn die Versicherung deswegen nicht bezahlt.

Es ist zudem wichtig, die spezifischen Bedingungen der eigenen Versicherungspolizze zu kennen, um im Ernstfall abgesichert zu sein.

Ist von Dir betriebene Risikosport überhaupt von der privaten Unfallversicherung versichert? Welche Leistungen muss die Versicherung erbringen und wie hoch sind diese? Solche Fragen kann Dir gerne Dein Versicherungsmakler beantworten.

Wenn die Versicherung nicht zahlt, helfen gerne wir. 

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?
Kontaktieren Sie uns!

Mag. Julius Schneider
+43 (0) 5552 62091

Termin online oder telefonisch buchen

Call Now Button