19. Januar 2018
Grundsätzlich muss jeder selbst mit seinem Einkommen und Vermögen für die eigene Pflege aufkommen. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Ehegatten, Kinder und Beschenkte dafür aufkommen. Mit 1. Jänner 2018 hat der Gesetzgeber mit einer Verfassungsbestimmung im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) im Rahmen der Sozialhilfe einen Zugriff auf das Vermögen von jenen Personen abgeschafft, die in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommen werden.