30. Januar 2013
Eine Grundeigentümerin errichtete ein Haus und einen Weg. Dies führte dazu, dass das Oberflächenwasser in Richtung des Nachbarn abgeleitet wurde. Erst nach einiger Zeit errichtete der Nachbar dann eine Gartenmauer, die das Wasser an seiner Grenze stoppte. Dagegen wehrte sich die Grundeigentümerin und klagte.