24. März 2023
Ein Wegerecht gibt einem Grundstückseigentümer das Recht, ein fremdes Grundstück zu durchqueren, um sein eigenes Grundstück zu erreichen. Wegerechte werden je nach Umfang auch Geh- und Fahrrechte genannt. Es ist eine wichtige rechtliche Vereinbarung, die häufig bei abgelegenen Grundstücken oder Grundstücken ohne direkten Zugang zur öffentlichen Straße geschlossen wird.
Doch was passiert, wenn sich die Umstände ändern das ursprüngliche Wegerecht nicht mehr geeignet ist oder der Eigentümer das Grundstück anders nutzen möchte? Kann ein Wegerecht verlegt werden?