26. März 2015
Das Recht, Wasser über einen fremden Grund zu leiten ist ein Dienstbarkeitsrecht. Ein solches darf nicht eigenmächtig ausgedehnt werden. Oft sind Wasserleitungsrechte ersessen worden. Dann gibt es keine Verträge, in denen der Inhalt des Rechtes klar definiert ist. Wenn eine solche Leitung geändert werden soll, ergibt sich die Frage, ob die Änderung zulässig ist.