26. März 2015

Zur Erweiterung eines Leitungsrechtes

Das Recht, Wasser über einen fremden Grund zu leiten ist ein Dienstbarkeitsrecht. Ein solches darf nicht eigenmächtig ausgedehnt werden. Oft sind Wasserleitungsrechte ersessen worden. Dann gibt es keine Verträge, in denen der Inhalt des Rechtes klar definiert ist. Wenn eine solche Leitung geändert werden soll, ergibt sich die Frage, ob die Änderung zulässig ist.
30. Januar 2013

Regenwasser zum Nachbar leiten: Recht einfach?

Eine Grundeigentümerin errichtete ein Haus und einen Weg. Dies führte dazu, dass das Oberflächenwasser in Richtung des Nachbarn abgeleitet wurde. Erst nach einiger Zeit errichtete der Nachbar dann eine Gartenmauer, die das Wasser an seiner Grenze stoppte. Dagegen wehrte sich die Grundeigentümerin und klagte.
22. April 2006

Dienstbarkeit bei Zwangsversteigerung

Nach der Exekutionsordnung muss eine Dienstbarkeit (zB ein Wegerecht) vom Ersteigerer eines Grundstückes nur dann übernommen werden, wenn die Dienstbarkeit rangmäßig vor allen Pfandrechten steht. Eine Pflicht zur Übernahme besteht auch dann, wenn die Dienstbarkeit zwar Pfandrechten nachgeht, allerdings im […]
Call Now Button