28. Juni 2006
Immer wieder wird man als Anwalt mit der Frage konfrontiert, ob eine geheime Tonbandaufnahme eines Gespräches als Beweismittel verwendet werden darf. Es ist unbedenklich, ein Gespräch, an welchem man selbst teilnimmt, auf einem Tonband mitzuschneiden. Allerdings macht sich nach dem Strafgesetzbuch derjenige strafbar, der ein Gespräch mit Tonband festhält und die Aufzeichnung einem Dritten zugänglich macht, für den es nicht bestimmt ist