4. Juni 2015
Oft ist zu lesen „Eltern haften für ihre Kinder“. Grundsätzlich ist dieser Satz so jedoch falsch. Jede Person haftet für ihr Verhalten selbst. Nur dann, wenn Eltern die Aufsichtspflicht verletzen, müssen sie für Handlungen der Kinder haften. Erst mit 14 wird eine Person deliktsfähig und muss für die von ihr verursachten Schäden selbst haften.