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Explosion eines Abflussreinigers

Abfluss
Eine Angestellte eines Gastgewerbebetriebes füllte eines Abflussreinigers in den Ausguss. Als sie Wasser dazuschüttete, explodierte das Knallgas, wodurch sie Verätzungen erlitt.

Eine Zündquelle wie zB Rauchen oder eine elektrostatische Entladung kann dazu führen, dass dieses Gemisch entzündet wird und explodiert. Da ein entsprechender Hinweis auf die Bildung von leicht entzündlichen Gasen bei der Anwendung sowohl am Etikett, als auch im Sicherheitsdatenblatt fehlte, wurde der Produzent bzw. Verkäufer des Abflussreinigers dazu verurteilt, insbesondere Schmerzengeld zu bezahlen. Die Kennzeichnung des Produktes war mangelhaft. Abflussreiniger zählen zu den unfallträchtigsten Haushaltsartikeln, die am Markt sind. Nur wenn Hinweise auf Gefährdungsquellen erfolgen, wird der jeweilige Nutzer entsprechend vorsichtig mit dem Abflussreiniger umgehen und dadurch in die Lage versetzt, Unfälle zu vermeiden.

Letztendlich wurde der verletzten Anwenderin des Abflussreinigers Schmerzengeld zugesprochen, da der Unternehmer haftet, der ein Produkt herstellt bzw. in den Verkehr setzt und durch den Fehler des Produkts ein Mensch am Körper verletzt wird. Bei Instruktionsfehlern macht die unzureichende Darbietung das Produkt fehlerhaft. Der Hersteller bzw. der, der das Produkt in den Verkehr gebracht hat, hat daher nicht in ausreichendem Umfang, weder am Etikett noch im Sicherheitsdatenblatt auf die besondere Gefährlichkeit hingewiesen. Er hätte darauf hinweisen müssen, dass das Gas-Luftgemisch, das aus dem Rohr aufsteigt, hochexplosiv ist und unter Zugrundelegung einer Zündquelle eine Explosion herbeiführen kann.


Rechtsanwältin Dr. Eva Schneider (als Klagsvertreterin am Verfahren beteiligt)

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