Testament

Erbrecht & Testamente

Sie möchten regeln, was Ihrem Eigentum nach Ihrem Tod geschieht und wer Ihr Haus oder Ihr Unternehmen übernimmt? Sie möchten zu einer Erbschaft beraten werden und wissen wie hoch der Pflichtteil ist?

Es ist zu Konflikten oder sogar Streitigkeiten um eine Erbschaft gekommen? Sie möchten ein Testament machen oder eines anfechten?

Wir beraten Sie umfassend. Bei uns erfahren Sie, wie hoch der Pflichtteil ist, was mit Schenkungen geschieht, ob das Testament gültig ist, wie hoch die Kosten sind und wer rechtmäßiger Erbe ist. Wir unterstützen Sie gerne!

Unsere Leistungen:

Wir beraten Sie ausführlich, weitsichtig und kompetent in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Wir finden maßgeschneiderte Lösungen für Ihre ideale Vermögensnachfolge. Wir übertragen Ihr Vermögen unkompliziert, steuerschonend und vor allem rechtswirksam auf die von Ihnen gewünschten Personen.

Zu unseren Spezialgebieten gehören unter anderem

  • Beratung und Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und letztwilligen Verfügungen
  • Beratung und Begleitung im Erbschaftsverfahren
  • Anfechtung von Testamenten 
  • Erbschaftsklagen 
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
  • Erbverzichte und Erbentschlagungen
  • Schenkungsanfechtung und Schenkungsanrechnung

 

Zudem bieten wir einen Erbrechts Check an. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen

  • Welches Vermögen ist vorhanden?
  • Gibt es pflichtteilsberechtigte Erben?
  • Welche Zuwendungen hat ein Erbe zu Lebzeiten erhalten? Sollen Zuwendungen auf den Erbteil angerechnet werden?
  • Welche Zuwendungen haben Dritte erhalten?
  • Ergeben sich daraus Ansprüche pflichtteilsberechtigter Erben?
  • Welche Formvorschriften müssen eingehalten werden?

Nach diesem Erstgespräch stehen wir Ihnen gerne zu einer weiterführenden Beratung zur Verfügung.

Testamente

Ein Testament ist eine einseitige Verfügung, die eine oder mehrere Personen zum Erben einsetzt und jederzeit widerrufen werden kann. Ein Erbe ist Gesamtrechtsnachfolger des Verstorbenen. Mit einem Testament bestimmen Sie, an wen das zum Zeitpunkt des Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder mit bestimmten Quoten übergehen soll. Existiert keine letztwillige Verfügung, oder ist diese auf Grund eines Formfehlers ungültig, kommt es zur gesetzlichen Erbfolge.

Damit ein Testament rechtsgültig ist, müssen bestimmte Formvorschriften undbedingt eingehalten werden. Das eigenhändige Testament muss vom Testator eigenhändig geschrieben und auch unterschrieben werden. Das fremdhändige Testament erfordert die Unterschrift des Testators in Gegenwart dreier gleichzeitig anwesenden Zeugen samt von jedem Zeugen selbst geschriebenem Hinweis auf die Eigenschaft als Zeuge. Zudem erfordert es den Hinweis, dass es sich um den letzten Willen handelt, wobei dafür wieder bestimmte Formerfordernisse gelten. Auch muss es sich um geeignete Zeugen handeln. Ist einer der Zeugen untauglich, ist in Folge das gesamte Testament nichtig.

Wir beraten Sie gerne und verfassen mit Ihnen ein maßgeschneidertes, rechtsgültiges Testament.

Kodizille

Sie können beispielsweise auch anordnen, dass ein Sohn erben, die Tochter das Haus erhalten und der zweite Sohn das Familienunternehmen übernehmen und weiterführen soll. Dann handelt es sich um ein Testament mit Legat bzw Vermächtnis, wobei ebenso strikte Formvorschriften einzuhalten sind.

Jedoch auch Inhaltlich gilt es – ebenso wie beim Testament – einiges zu beachten. Geht beispielsweise das Unternehmen zwischenzeitlich in Konkurs, erhält die Tochter nach wie vor das Haus und der erste Sohn wird immer noch Alleinerbe. Der zweite Sohn jedoch wird auf den Pflichtteil verwiesen, der Erbschaftsstreit ist vorprogrammiert.

Derartige Situationen zu vermeiden ist eines unserer Spezialgebiete.

Erbverträge & Schenkungen auf den Todesfall

Als Ehegatten oder eingetragene Partner haben Sie die Möglichkeit, einen Erbvertrag abzuschließen. Ein Erbvertrag ist ein Vertrag, mit welchem einer oder beide Ehegatten unwiderruflich zum Erben eingesetzt wird. Im Unterschied zum Testament kann ein Erbvertrag also nicht einfach von einem Teil widerrufen oder abgeändert werden. Erbverträge bedürfen der Formgültigkeit zudem eines Notariatsaktes und dürfen inhaltlich nur unter Freihaltung des sogenannten reinen Viertels geschlossen werden.

Bei einer Schenkung auf den Todesfall verspricht der Geschenkgeber für den Fall seines Ablebens die schenkungsweise Übertragung eines bestimmten Vermögensteils an den Geschenknehmer. Auch diese Verfügung kann nicht einseitig widerrufen werden, die Wirkung der Schenkung tritt erst mit dem Todesfall ein. Auch hier ist für die formgültigkeit ein Notariatsakt erforderlich.

Eintragung ins Testamentsregister

Auch das beste Testament, welches jede Formvorschrift genauestens einhält, den letzten Willen des Erblassers exakt wiedergibt und alle Nachkommen gerecht begünstigt, ist nutzlos, wenn es zum Todesfall plötzlich nicht mehr auffindbar ist.

Deshalb werden bei uns erstellte Testamente ins Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte eingetragen. Dadurch wird sichergestellt, dass die letztwilligen Verfügungen nicht verloren gehen.

Auch Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten werden von uns in die jeweiligen Register eingetragen, um sicherzustellen, dass Ihre Verfügungen auch tatsächlich umgesetzt werden.

Ungültigkeit bei Formmängeln

Wird bei der Erstellung einer letztwilligen Verfügung oder einer Vorsorgevollmacht nicht die gesetzlich vorgeschriebene Form genauestens eingehalten, hat dies die Ungültigkeit der Anordnung zur Folge. Selbst wenn ohne Zweifel feststeht, dass das Testament vom Erblasser stammt und klar ist, dass es seinen letzten Willen enthält, ist es bei Vorliegen eines Formmangels ungültig und es kommt zur gesetzlichen Erbfolge.

Laut Statistiken von Rechtschutzversicherern weist jedes zweite privat erstellte Testament Formfehler auf, die zu Erbschafsstreitigkeiten führen.

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Vereinbaren Sie einen Termin!

Jede Situation ist individuell. Am besten verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über Ihr Anliegen. Gerne beraten wir Sie bei uns in der Kanzlei, per Telefon oder online per Videkonferenz.

Rufen Sie dazu einfach unter +43 (0) 5552 62091 an, schreiben ein E-Mail oder buchen Sie einen Termin online.