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Baum und Hecke im Nachbarrecht

Baum und Hecke

Bäume und Hecken im Nachbarrecht in Österreich: Was Sie wissen sollten

In Österreich spielen Bäume und Hecken im Nachbarrecht eine zentrale Rolle, da sie oft Anlass für Konflikte zwischen Nachbarn bieten. Dieser Artikel gibt Dir einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen, Pflichten und Rechte, die im Zusammenhang mit Bäumen und Sträuchern im Nachbarrecht in Österreich zu beachten sind. Darüber hinaus erfährst du, was Du tun kannst, wenn der Baum oder die Hecke des Nachbarn eine unzumutbare Störung darstellt.

Gesetzliche Grundlagen

Das Nachbarrecht in Österreich regelt die Beziehungen zwischen Grundstückseigentümern. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), insbesondere in den §§ 364 ff., die das nachbarschaftliche Rücksichtnahmegebot thematisieren sowie in § 422 ABGB.  Es geht hierbei um die Balance zwischen den Rechten des Grundstückseigentümers und den Interessen des Nachbarn.

Grundsätzlich darf jeder Eigentümer auf seinem Grundstück tun, was er möchte – dazu gehört auch das Pflanzen von Bäumen und Sträuchern. Doch das Recht endet grundsätzlich dort, wo die Interessen des Nachbarn erheblich oder unzumutbar beeinträchtigt werden.

Besonders oft kommt es zu Konflikten bei Bäumen, Hecken oder Sträuchern, die nahe an der Grundstücksgrenze gepflanzt sind. Diese verursachen nicht nur einen störenden Schattenwurf, auch die Äste und Wurzeln reichen oft bis über die Grenze. Darüber hinaus fallen Äste und Blätter vom Nachbargrundstück auf das eigene Grundstück und können eine erhebliche Belästigung darstellen.

Was kannst Du tun, wenn der Baum des Nachbarn Schatten auf dein Grundstück wirft?

Nach § 364 (3) ABGB kann gegen die Nachbarin vorgegangen werden, wenn deren Bäume oder Hecken zu einer unzumutbaren Abschattung des Grundstückes führen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn der Schattenwurf nicht ortsüblich ist und die Nutzung des Grundstückes dadurch unzumutbaren beeinträchtigt wird, wobei beide Voraussetzungen vorliegen müssen.

Ortsüblich ist ein Schattenwurf dann, wenn in der näheren Nachbarschaft ähnliche Abschattungen zu finden sind.

Eine unzumutbare Beeinträchtigung liegt dann vor, wenn ein großer Teil des Grundstückes vom Schattenwurf betroffen ist. Es muss also ein erheblicher Lichtentzug in den Wohnräumen oder im Garten vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn selbst zu Mittag an einem hellen Sommertag das Licht eingeschaltet werden muss, oder es wegen des Schattens zu einer Vermoosung des Rasens kommt.

Liegt ein solcher Fall vor, besteht ein Unterlassungsanspruch gegen den Baumeigentümer und dieser hat den Baum oder die Hecke zu kürzen oder zu entfernen.

Was kannst Du tun, wenn Äste vom Nachbarn auf dein Grundstück wachsen?

Ein häufiges Problem im Nachbarrecht ist der Überhang von Ästen auf das Nachbargrundstück. Gemäß § 423 ABGB hat der Nachbar das Recht, herüberragende Äste oder Wurzeln zu entfernen. Wenn also Äste oder Wurzeln des Nachbarn auf Dein Grundstück reichen, darfst Du diese abschneiden.

Bei der Entfernung der Äste oder Wurzeln muss zudem jedenfalls fachgerecht vorgegangen und die Pflanze möglichst geschont werden. Stirbt der Baum oder die Hecke ab, weil er nicht fachmännisch geschnitten worden ist, hat dies eine Schadenersatzpflicht zur Folge und der Baum oder die Hecke muss ersetzt werden. Dies kann durchaus teuer kommen und mehrere tausend Euro kosten.

Wer muss die abgeschnittenen Blätter entsorgen

Diese sind von demjenigen zu entsorgen, der sie abgeschnitten hat. Es ist nicht zulässig, die abgeschnittenen Blätter oder Äste einfach auf das Grundstück des Baumbesitzers zu werfen.

Wer muss die Kosten tragen

Die Kosten der Entfernung der Äste oder Wurzeln hat der Grundeigentümer zu bezahlen, der die Äste oder Wurzeln entfernt, also diejenige, auf deren Grund die Äste oder Wurzeln wachsen. Dies gilt auch, wenn eine professionelle Gärtnerin engagiert wird.

Die Baumeigentümerin kann zur Entfernung von Ästen nur dann gezwungen werden, wenn diese unzumutbar Licht entziehen oder Äste auf das Nachbargrundstück fallen.

Wenn durch die Wurzeln oder Äste ein Schaden droht, muss der Baumeigentümer die Hälfte der Kosten tragen.

Wann droht ein Schaden?

Dies ist dann der Fall, wenn bereits ein Schaden eingetreten ist oder offensichtlich droht. Die notwendigen Kosten sind zwischen Baumeigentümer und Grundeigentümer zu teilen, wenn z.B. eindringendende Wurzeln Wasserleitungen oder eine Mauer zerstören, überhängende Äste ein Dach beschädigen oder die Wurzeln die Platten oder den Asphalt eines Weges erheblich anheben. Dies umfasst sowohl die Kosten des Abschneidens als auch die Kosten der Entfernung der Äste.

Ist schon ein Schaden entstanden wird die Baumeigentümerin der schädigenden Wurzeln allerdings grundsätzlich nicht schadenersatzpflichtig.

Was kannst Du tun, wenn Blätter, Zweige und Äste auf dein Grundstück fallen?

Hier muss zwischen Blättern und Zweigen und größeren Ästen unterschieden werden.

Blätter, Zweige und kleine Äste sind zu dulden, wenn sie ortsüblich sind und die Nutzung des Grundstückes nicht erheblich beeinträchtigen. Wenn es in der Nachbarschaft viele ähnliche Bäume oder Hecken gibt, kann nicht gegen den Nachbarn vorgegangen werden.

Wenn in der Nachbarschaft allerdings keine oder nur wenige vergleichbare Hecken oder Bäume stehen und das Laub die Regenrinnen oder Abflüsse regelmäßig derart verstopft, dass diese immer wieder überlaufen kann ein Unterlassungsanspruch bestehen.

Anders ist die Rechtslage bei größeren Ästen. Wenn größere Äste, also ab ca. 30cm auf Dein Grundstück fallen, kannst du dies dem Baumbesitzer untersagen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte grobkörnige Zuleitung, die generell unzulässig ist. Die Baumbesitzerin hat daher alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass Äste auf dein Grundstück fallen.

Wie sollst du weiter vorgehen?

Das Nachbarrecht empfiehlt zunächst immer den Versuch einer außergerichtlichen Einigung. Eine gute Nachbarschaft ist oft mehr wert, als ein gewonnenes Gerichtsverfahren. Das Gespräch mit dem Nachbarn sollte immer die erste Wahl sein, um Missverständnisse zu klären.

Sollte eine Einigung nicht möglich sein, können betroffene Nachbarn den gerichtlichen Weg beschreiten. In solchen Fällen ist es ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen, um die rechtliche Situation genau zu klären. Insbesondere, wenn es um wertvolle oder geschützte Bäume geht, sind gerichtliche Verfahren oft komplex.

Bäume im Nachbarrecht in Österreich sind ein vielschichtiges Thema, das schnell zu Konflikten führen kann. Eigentümer von Bäumen sollten sich der potenziellen Auswirkungen auf das Nachbargrundstück bewusst sein und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Auf der anderen Seite haben Nachbarn klare Rechte, sich gegen Beeinträchtigungen zu wehren, müssen jedoch dabei die gesetzlichen Regelungen einhalten.

Der Schlüssel zu einem harmonischen Miteinander liegt oft im Gespräch und im gegenseitigen Respekt. Sollte dies nicht zum Ziel führen, bietet das österreichische Nachbarrecht klare Richtlinien, um die Interessen beider Parteien zu schützen.

 

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Mag. Pius Schneider
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