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Darf man vor der Polizei flüchten?

Das Recht zu Flüchten

Ob man nun von der Polizei flüchten darf oder nicht, darüber sind sich nicht einmal die Gerichte einig. Es gibt immer wieder Gerichtsurteile, in denen jemand, der von der Polizei davon gelaufen ist, Schadenersatz zahlen musste, weil sich der Polizist verletzt hat.

Man sollte also lieber nicht davonlaufen. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofes.

Polizist schwer verletzt

Bei einer nächtlichen Kontrolle durchsuchte die Polizei einen Mann. Dieser riss sich los und flüchtete über eine Wiese, woraufhin ein Polizist ihm nachrannte. Im Dunkeln übersah der Polizist ein Schlagloch, stürzte und verletzte sich schwer. Der Flüchtende wurde gefasst, der Polizist verklagte ihn auf Schadenersatz.

Das Erstgericht verurteilte den Geflüchteten zur Zahlung von Schadenersatz. Der Polizist habe ihm nachrennen müssen, weil wir geflüchtet sei. Er habe dadurch eine gefährliche Situation für den Polizisten geschaffen, darum habe sich der Polizist verletzt. Der Geflüchtete sei daher schuld an der Verletzung.

Das Berufungsgericht sah dies anders. Es argumentierte, dass der Geflüchtete zur Flucht berechtigt gewesen sei. Ihm sei daher nicht vorwerfbar, dass sich der Polizist verletzt habe. Der Polizist hat dieses Urteil vom Obersten Gerichtshof prüfen lassen.

Flüchtender muss Schadenersatz zahlen

Der OGH (1Ob158/21y) hat offengelassen, ob ein Recht zu flüchten besteht oder nicht. Er hat aber entschieden, dass nicht wegen jeder Flucht Schadenersatz zu zahlen ist, sondern nur dann, wenn die Verfolgung für den Polizisten besonders gefährlich ist. Der Gerichtshof hat ausgeführt, dass eine Verfolgung eines Flüchtenden im Dunkeln über Wiesen und Schotterstraßen ein hohes Verletzungsrisiko für den Polizisten dargestellt hat. Dies sei für den Geflüchteten klar gewesen.

Trotzdem sei er geflüchtet und hat damit den Polizisten einer hohen Verletzungsgefahr ausgesetzt. Deswegen wurde er zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.

Eine Flucht und vor allem die Fluchtroute sollte man sich also gut überlegen.



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Mag. Pius Schneider
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