7. Oktober 2013

Unterlassungsanspruch gegen Taubenkot

Ein Wiener Hausbesitzer fühlte sich dadurch gestört, dass wilde Tauben durch ihren Kot seinen mit einem Taubennetz gesicherten Innenhof des Hauses verschmutzen. Die Tiere hielten sich an einem Gesims am Haus der Nachbarin auf, das unterhalb deren Dachgartens verläuft. Er behauptete, die Tauben würden durch den verwilderten Bewuchs auf dem Dachgarten angelockt, weil dieser einen idealen Aufenthaltsort biete.
30. Januar 2013

Regenwasser zum Nachbar leiten: Recht einfach?

Eine Grundeigentümerin errichtete ein Haus und einen Weg. Dies führte dazu, dass das Oberflächenwasser in Richtung des Nachbarn abgeleitet wurde. Erst nach einiger Zeit errichtete der Nachbar dann eine Gartenmauer, die das Wasser an seiner Grenze stoppte. Dagegen wehrte sich die Grundeigentümerin und klagte.
22. April 2006

Dienstbarkeit bei Zwangsversteigerung

Nach der Exekutionsordnung muss eine Dienstbarkeit (zB ein Wegerecht) vom Ersteigerer eines Grundstückes nur dann übernommen werden, wenn die Dienstbarkeit rangmäßig vor allen Pfandrechten steht. Eine Pflicht zur Übernahme besteht auch dann, wenn die Dienstbarkeit zwar Pfandrechten nachgeht, allerdings im […]
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