4. Februar 2009
Letzthin hat der OGH sich mit irreführenden Praktiken eines Internetanbieters auseinander gesetzt. Dieser hat mit „Gratislebensprognosen“ geworben. Bei einem durchschnittlich informierten und verständigen Internetnutzer ist nach Auffassung des Gerichtes der Eindruck entstanden, dass es sich tatsächlich um ein Gratisangebot handelt