7. November 2013
Der OGH hatte sich letzthin mit der Frage zu befassen, ob Steinschlag auf dem Nachbargrund zu einer Haftung des Grundeigentümers führt.
Der Kläger hatte sein Haus unterhalb einer Felswand errichtet. Diese gehörte zum Waldgrundstück des Beklagten. Sie war zum Teil mit Buschwerk bewachsen und durch Verwitterung stellenweise aufgelockert. Es fielen Steinbrocken auf den Grund des klagenden Nachbarn.