17. Mai 2017

Haftung für (Vorsorge)Untersuchungen

Eine Patientin absolvierte jährlich Vorsorgeuntersuchungen bei ihrer Gynäkologin. Dabei wurden Krebsabstriche gemacht. 2008 und 2009 klagte die Frau über Kontaktblutungen. Die Ärztin übermittelte die von ihr gemachten Abstriche an einen Pathologen, wies aber nie auf die erwähnten Blutungen hin. Die Befunde des Pathologen enthielten den Vermerk „unauffällig“, weshalb die Patientin sich in Sicherheit wiegte.
28. Januar 2016

Schweigen als Zustimmung? Recht schweigsam!

Oft stellt sich die Frage, ob Schweigen im geschäftlichen Verkehr als Zustimmung gewertet werden kann oder nicht. Die Rechtsprechung meint, dass grundsätzlich Schweigen keine Zustimmung ist. Kürzlich hat der OGH (8 Ob 95/15a) jedoch ausgeführt, dass Schweigen im dortigen Fall als Zustimmung gewertet werden könne. Warum?
4. Juni 2015

Haften Eltern für die Kinder?

Oft ist zu lesen „Eltern haften für ihre Kinder“. Grundsätzlich ist dieser Satz so jedoch falsch. Jede Person haftet für ihr Verhalten selbst. Nur dann, wenn Eltern die Aufsichtspflicht verletzen, müssen sie für Handlungen der Kinder haften. Erst mit 14 wird eine Person deliktsfähig und muss für die von ihr verursachten Schäden selbst haften.
11. Mai 2015

Beleidigung im Internet: Recht anonym?

In einer Zeitung wurde ein Interview eines Politikers veröffentlicht. Ein Leser beteiligte sich unter einem Nicknamen an der Diskussion und bezeichnete den Politiker als „einer der größten Verbrechers der Zweiten Republik“. Der Leserbrief wurde in der Internetausgabe der Tageszeitung veröffentlicht. Der Politiker fühlte sich in seiner Ehre beleidigt und verlangte die Löschung des Beitrages und die Bekanntgabe der Nutzerdaten des Leserbriefschreibers.
22. April 2015

Schadenersatz nach Kuhangriff?

Ein Landwirt hatte Warnschilder mit dem Text „Achtung Mutterkühe! Mitführen von Hunden auf eigene Gefahr“ angebracht. Trotzdem gingen ein Mann und eine Frau mit je einem Jagdhund an der kurzen Leine durch die Weide. Sie wurden von Kühen angegriffen. Die Frau wurde verletzt und ging zu Gericht. Beide Unterinstanzen wiesen die Klage jedoch ab.
26. März 2015

Zur Erweiterung eines Leitungsrechtes

Das Recht, Wasser über einen fremden Grund zu leiten ist ein Dienstbarkeitsrecht. Ein solches darf nicht eigenmächtig ausgedehnt werden. Oft sind Wasserleitungsrechte ersessen worden. Dann gibt es keine Verträge, in denen der Inhalt des Rechtes klar definiert ist. Wenn eine solche Leitung geändert werden soll, ergibt sich die Frage, ob die Änderung zulässig ist.
8. April 2014

Bälle im Nachbarsgarten: Recht rund?

Wie wärmer die Tage werden, umso mehr wird Ball gespielt. Was gilt, wenn dabei Bälle auf den Nachbargrund gelangen? Ein Nachbar muss ortsübliche Auswirkungen, wie beispielsweise Erschütterungen, Staub oder Lärm nur dann dulden, wenn sie das ortsübliche Maß nicht überschreiten und die ortsübliche Nutzung des Grundes nicht wesentlich beeinträchtigen. Die unmittelbare bzw. direkte Zuleitung von Wasser oder anderen Einwirkungen auf den Nachbarsgrund muss niemand dulden.
Call Now Button