24. März 2023

Die Ersitzung von Wegerechten

Wegerechte, auch Geh- und Fahrrecht genannt, sind Dienstbarkeiten und erlauben es einer Person, über das Grundstück einer anderen Person zu gehen und/oder zu fahren. Dienstbarkeiten müssen in der Regel im Grundbuch eingetragen sein. Dadurch erfahren Dritte durch Nachschau im Grundbuch, ob eine Servitut auf dem Grundstück besteht oder nicht. Davon gibt es jedoch Ausnahmen. Die wichtigste Ausnahme sind dabei ersessene Dienstbarkeiten. Ersessene Wegerechte gelten auch, wenn sie nicht im Grundbuch eingetragen sind. Warum eine Eintragung im Grundbuch wichtig ist und wie eine Dienstbarkeit ersessen wird erfahren Sie in diesem Beitrag.
24. März 2023

Verlegung von Wegerechten

Ein Wegerecht gibt einem Grundstückseigentümer das Recht, ein fremdes Grundstück zu durchqueren, um sein eigenes Grundstück zu erreichen. Wegerechte werden je nach Umfang auch Geh- und Fahrrechte genannt. Es ist eine wichtige rechtliche Vereinbarung, die häufig bei abgelegenen Grundstücken oder Grundstücken ohne direkten Zugang zur öffentlichen Straße geschlossen wird. Doch was passiert, wenn sich die Umstände ändern das ursprüngliche Wegerecht nicht mehr geeignet ist oder der Eigentümer das Grundstück anders nutzen möchte? Kann ein Wegerecht verlegt werden?
7. April 2022

Unfall während Wheelie: Versicherung zahlt nicht!

Bei einem Überholmanöver eines Motorradfahrers im Ortsgebiet kam es zu einem Frontalzusammenstoß mit einem in die Vorrangstraße einbiegenden PKW. Eine 100%ige Invalidität des jungen Motorradfahrers war die Folge. Während des Überholmanövers ist der Versicherungsnehmer großenteils auf dem Hinterrad gefahren.
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