Abhören im Scheidungsverfahren
27. November 2017Zur Abschaffung des Pflegeregress
19. Januar 2018Verlust eines Grundstückes durch Scheidung?
Eine Frau schloss mit ihren Schwiegereltern vor einem Notar einen Vertrag, nach dem sie eine Landwirtschaft gegen Pflege der Schwiegereltern und Haushaltsführung bekommen würde. Es wurde vereinbart, dass sie im Falle der Scheidung die Liegenschaft an ihre Kinder übergeben müsse. Tatsächlich kam es nach Jahren zur Scheidung. Die Kinder verlangten die Übertragung des Hofes an sie. Die Mutter weigerte sich, weshalb die Kinder sie klagten.
Die Untergerichte und schließlich auch der OGH (1 Ob 177/17m) meinten, die Frau sei nicht unter Druck gestanden, sie sei in ihrer persönlichen Freiheit bei Abschluss des Vertrages nicht beeinträchtigt gewesen, sie hätte sich vor dessen Abschluss von einem Rechtsanwalt beraten lassen können. Ihrem Argument, sie habe gegenüber den Schwiegereltern Pflege- und Haushaltsleistungen erbracht und erhalte diese nun nicht entgolten, entgegnete der OGH, die Frau habe zwar solche Leistungen im Ausmaß von mehreren Stunden pro Woche erbracht, im Gegenzuge dazu jedoch über 20 Jahre auf dem Hof gewohnt und die Erträge der Landwirtschaft erhalten. Eine Sittenwidrigkeit, wie die Frau sie behauptete, liege damit nicht vor, sie habe ein Entgelt für ihre Leistungen erhalten.
Eine Verpflichtung zur Herausgabe einer übergebenen Liegenschaft kann also durchaus gültig vereinbart werden.
Ist eine solche Vertragsklausel gültig?
Die Mutter war der Ansicht, die Verpflichtung zur Rückübertragung sei ungültig.Die Untergerichte und schließlich auch der OGH (1 Ob 177/17m) meinten, die Frau sei nicht unter Druck gestanden, sie sei in ihrer persönlichen Freiheit bei Abschluss des Vertrages nicht beeinträchtigt gewesen, sie hätte sich vor dessen Abschluss von einem Rechtsanwalt beraten lassen können. Ihrem Argument, sie habe gegenüber den Schwiegereltern Pflege- und Haushaltsleistungen erbracht und erhalte diese nun nicht entgolten, entgegnete der OGH, die Frau habe zwar solche Leistungen im Ausmaß von mehreren Stunden pro Woche erbracht, im Gegenzuge dazu jedoch über 20 Jahre auf dem Hof gewohnt und die Erträge der Landwirtschaft erhalten. Eine Sittenwidrigkeit, wie die Frau sie behauptete, liege damit nicht vor, sie habe ein Entgelt für ihre Leistungen erhalten.
Erhaltung des Familienvermögens und Absicherung der Enkel
Insgesamt meinten die Gerichte, der Vertrag habe darauf abgezielt, die Landwirtschaft im Familienbesitz zu erhalten und die Kinder abzusichern. Die Frau musste den Hof daher an ihre Kinder herausgeben.Eine Verpflichtung zur Herausgabe einer übergebenen Liegenschaft kann also durchaus gültig vereinbart werden.
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