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Haften Eltern für die Kinder?

Eltern haften für Kinder
Oft ist zu lesen „Eltern haften für ihre Kinder“. Grundsätzlich ist dieser Satz jedoch falsch. Jede Person haftet für ihr Verhalten selbst. Nur dann, wenn Eltern die Aufsichtspflicht verletzen, müssen sie für Handlungen der Kinder haften. Wird keine Aufsichtpflicht verletzt, haftet niemand. Der Geschädigte muss seinen Schaden selbst zahlen. Sobald das Kind 14 Jahra alt ist wird es deliktsfähig. Ab 14 Jahren muss jeder für die von ihm verursachten Schäden selbst haften.

Ausnahmsweise haften auch Kinder unter 14 Jahren
Wird jemand durch eine Person geschädigt, die unter 14 Jahre alt ist, sieht das Gesetz 3 Ausnahmefälle vor, in denen auch Jüngere zur Haftung herangezogen werden dürfen.

Dies ist dann der Fall, wenn
  • der Geschädigte von einem Kind angegriffen wird und sich nicht verteidigt, um das Kind zu schonen.
  • das Kind eigenes Vermögen hat und den Schaden eher tragen kann, als der Geschädigte. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Kind haftpflichtversichert ist.
  • wenn das Kind aufgrund früher Reife das Unrecht der Tat einsehen konnte

Im konkreten Fall hatte ein 10-jähriger gerade die Fahrprüfung abgelegt. Beim Fußballspielen verunglückte ein Freund. Der 10-jährige setzte sich auf sein Rad und wollte dessen Mutter verständigen. Auf dem Weg fuhr er ohne zu bremsen über den Gehsteig auf die Straße und stieß dort mit einem anderen Radfahrer zusammen. Dieser erlitt beträchtliche Schäden.

Das Bezirksgericht sprach dem Geschädigten die Hälfte zu und meinte, der Bub sei entsprechend aufgeregt gewesen. Das Landesgericht meinte, er müsse drei Viertel des Schadens ersetzen, weil er ja gerade die Fahrprüfung absolviert habe und ihm ein verkehrsgerechtes Verhalten zugemutet werden könne.

Der Oberste Gerichtshof (2 Ob 31/15w) hatte mehr Verständnis. Er meinte, der 10-jährige habe den verletzten Freund im Kopf gehabt. Es könne von ihm nicht ohne weiteres verlangt werden, „in einer psychisch belastenden Situation ruhig und besonnen am Verkehrsgeschehen teilzunehmen“ und sprach dem Geschädigten ein Viertel des Schadens zu. Dieses Viertel muss allerdings der 10-jährige selbst tragen.


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Dr.Christoph Schneider
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