Muss ich bei der Polizei aussagen?
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14. Januar 2022Ladung: Muss ich zur Polizei?
Sie haben einen Brief von der Polizei bekommen. In diesem werden Sie aufgefordert, auf die Polizeiinspektion zu kommen, um auszusagen. Der Termin in der Ladung ist meistens sehr kurzfristig und zu ungünstigen Zeiten. Müssen Sie eine solche Ladung befolgen? Was passiert, wenn Sie einfach nicht hingehen?
Wenn die Polizei Sie förmlich befragen will, hat sie dazu grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Sie haben also eine schriftliche Ladung bekommen. Lesen Sie die Ladung genau durch! Sie können dadurch viel erfahren. Das wichtigste für Sie ist zu wissen, ob Sie Zeuge/in oder Beschuldigte/r sind. Mehr dazu weiter unten. Wichtig ist auch, ob in der Ladung angedroht wird, dass Sie vorgeführt werden, wenn Sie nicht zur Polizei kommen.
Wenn die Vorführung angedroht wird, empfehlen wir, der Ladung zu folgen. Wenn Sie es nicht tun, wird die Polizei Sie abholen und zur Dienststelle bringen. Achtung: Solche Ladungen müssen als RSa Brief, also als blaues Kuvert, zugestellt werden. Wenn Sie einen blauen Brief bekommen sollten Sie diesen also besonders genau durchlesen.
Normalerweise wird die Vorführung nicht angedroht. Laut Gesetz müssten Sie eine solche Ladung auch befolgen. Wenn Sie es jedoch nicht tun, passiert vorerst nichts. Unser Erfahrung nach gibt die Polizei allerdings nicht so schnell auf. Sie werden wahrscheinlich eine weitere Ladung erhalten.
Sie darf das dann, wenn Sie auf frischer Tat erwischt worden sind oder glaubhaft direkt nach der Tat beschuldigt werden. Außerdem kann das Gericht oder die Staatsanwaltschaft anordnen, dass Sie sofort befragt werden sollen. Dies geht aber nur, wenn Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr vorliegt.
In einem solchen Fall empfehlen wir:
1. Die Aussage zu verweigern
2. Sofort einen Anwalt zu Kontaktieren.
Hier gibt es die Möglichkeit des anwaltlichen Journaldienstes. Ein Anwalt kann für sofortige Schadensbegrenzung sorgen.
Zu diesem Zeitpunkt raten wir unbedingt, dass Sie mit einem Anwalt sprechen. Dieser kann zu diesem Zeitpunkt oft noch das Schlimmste verhindern.
Wenn die Polizei Sie förmlich befragen will, hat sie dazu grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
1. Die Polizei muss Sie schriftlich auffordern, zur Polizei zu kommen.
Dies ist die übliche Vorgehensweise. Achtung: Die Polizei muss sie schriftlich laden. Eine telefonische Aufforderung zur Dienststelle zu kommen ist nicht zulässig!Sie haben also eine schriftliche Ladung bekommen. Lesen Sie die Ladung genau durch! Sie können dadurch viel erfahren. Das wichtigste für Sie ist zu wissen, ob Sie Zeuge/in oder Beschuldigte/r sind. Mehr dazu weiter unten. Wichtig ist auch, ob in der Ladung angedroht wird, dass Sie vorgeführt werden, wenn Sie nicht zur Polizei kommen.
Wenn die Vorführung angedroht wird, empfehlen wir, der Ladung zu folgen. Wenn Sie es nicht tun, wird die Polizei Sie abholen und zur Dienststelle bringen. Achtung: Solche Ladungen müssen als RSa Brief, also als blaues Kuvert, zugestellt werden. Wenn Sie einen blauen Brief bekommen sollten Sie diesen also besonders genau durchlesen.
Normalerweise wird die Vorführung nicht angedroht. Laut Gesetz müssten Sie eine solche Ladung auch befolgen. Wenn Sie es jedoch nicht tun, passiert vorerst nichts. Unser Erfahrung nach gibt die Polizei allerdings nicht so schnell auf. Sie werden wahrscheinlich eine weitere Ladung erhalten.
2. Die Polizei kann Sie sofort auf die Polizeidienststelle mitnehmen
Dies ist die Ausnahme.Sie darf das dann, wenn Sie auf frischer Tat erwischt worden sind oder glaubhaft direkt nach der Tat beschuldigt werden. Außerdem kann das Gericht oder die Staatsanwaltschaft anordnen, dass Sie sofort befragt werden sollen. Dies geht aber nur, wenn Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr vorliegt.
In einem solchen Fall empfehlen wir:
1. Die Aussage zu verweigern
2. Sofort einen Anwalt zu Kontaktieren.
Hier gibt es die Möglichkeit des anwaltlichen Journaldienstes. Ein Anwalt kann für sofortige Schadensbegrenzung sorgen.
In der Ladung steht, dass Sie Beschuldigte/r sind:
Die Polizei führt ein Strafverfahren gegen Sie. Sie werden verdächtigt, eine Straftat begangen zu haben. In der Ladung steht auch, um welche Straftat es sich handelt. Es ist zumindest eine Gesetzesstelle angeführt. Beispielsweise "§ 146 StGB". Googeln Sie diese Gesetzesstelle, um zu wissen worum es geht.Zu diesem Zeitpunkt raten wir unbedingt, dass Sie mit einem Anwalt sprechen. Dieser kann zu diesem Zeitpunkt oft noch das Schlimmste verhindern.
Sie Sind Zeuge/in:
Für Sie ist interessant, wer Beschuldigter ist. Wenn es sich um Verwandschaft handelt, müssen Sie unter Umständen nicht aussagen.Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?
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Mag. Pius Schneider+43 (0) 5552 62091
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