Vorsorgevollmacht
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie im Vorherein bestimmten, wer für Sie entscheiden darf, wenn Sie keine Entscheidungen treffen können. Dies kann durch einen Unfall oder oder eine sonstige Erkrankung plötzlich passieren. In einer solchen Situation können die Betroffenen oft keine Entscheidungen treffen, etwa weil sie durch Medikamente stark beeinflusst oder nicht bei Bewusstsein sind.
Brauche ich eine Vorsorgevollmacht?
Wenn Sie nicht entscheiden können müssen trotzdem viele Entscheidungen getroffen werden. Wie wird weiter Behandelt? Wer darf Informationen erhalten? Wie geht es finanziell weiter? Ist ein Heimaufenthalt sinnvoll? Wer führt das Unternehmen zwischenzeitlich? Ist ein Umbau erforderlich? Solche Entscheidungen können von Betroffenen nicht getroffen werden.
Irgendjemand muss jedoch entscheiden.
Wer entscheidet ohne Vorsorgevollmacht?
Ohne Vorsorgevollmacht werden alle Entscheidungen von den nächsten Angehörigen getroffen. Wenn solche nicht existieren, wird vom Gericht ein:e Erwachsenenvertreter:in (Sachwalter), bestellt. Abgesehen davon, dass hier dem Betroffenen unbekannte Personen bevollmächtigt werden können, kann die Bestellung von Erwachsenenvertretern mehrere Monate dauern. Kann in dieser Zeit ein Unternehmen nicht weitergeführt oder andere Maßnahmen nicht gesetzt werden hat dies folgenschwere Konsequenzen.
Besonders wichtig ist eine Vorsorgevollmacht für Unternehmer. Damit wird sichergestellt, dass das Unternehmen auch im Krankheitsfall weitergeführt werden kann und keine Handlungsunfähigkeit eintritt.
Wer kann bevollmächtigt werden?
Als Vorsorgebevollmächtigte:r kann jede Person betraut werden, zu der Sie vollstes Vertrauen haben. Auch der Bereich, in dem der oder die Bevollmächtigt:e für Sie handeln kann, kann individuell bestimmt werden. So kann beispielsweise eine Person für medizinische Themen bevollmächtigt werden, eine andere Person übernimmt die Finanzen und wiederum eine Andere führt das Unternehmen.
Unsere Leistungen:
- Umfangreiche Beratung & Aufklärung
- Erstellung einer maßgeschneiderten Vorsorgevollmacht, gegebenenfalls kombiniert mit einer Vollmacht, einer Patientenverfügung bzw. einem Testament
- Registrierung im Österreichischen zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV)
Patientenverfügung
Über medizinische Fragen entscheiden grundsätzlich Sie selbst. Wenn Sie nicht selbst entscheidungsfähig sind, entscheiden Ihre Angehörigen, ein Erwachsenenvertreter oder ein Bevollmächtigter. Wenn Sie bestimmte Behandlungen ablehnen möchten, empfehlen wir eine Patientenverfügung. Mit einer solchen Verfügung können Sie es den behandelnden Ärzten untersagen, gewisse Behandlungsmethoden bei ihnen durchzuführen.
Wenn Sie beispielsweise eine zwangsweise Ernährung oder Wiederbelebung ablehnen, keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünschen oder lieber zu Hause sterben möchten kann dies in einer Patientenverfügung geregelt werden.
Eine Patientenverfügung richtet sich an behandelnde Ärzte und ist maximal 8 Jahre gültig und muss nach Ablauf dieser Zeit erneuert werden. Es gibt verbindliche und unverbindliche Patientenverfügungen. Damit eine Patientenverfügung verbindlich ist, muss sie
- Höchstpersönlich errichtet werden
- die Abgelehnten Behandlungsmethoden müssen konkret bestimmt sein
- es muss eine umfassende ärztliche Aufklärung erfolgt sein
- vor einem Rechtsanwalt, Notar oder einem rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretungen errichtet werden
Unsere Leistungen:
- Umfangreiche Beratung & Aufklärung
- Erstellung einer maßgeschneiderten, verbindlichen Patientenverfügung
- Überwachung und Durchführung der rechtzeitigen Erneuerung der Patientenverfügung
Vereinbaren Sie einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch!
Jede Situation ist individuell. Am besten verschaffen wir uns gemeinsam einen Überblick über Ihr Anliegen in einem persönlichen Termin. Sie können sich bei uns in der Kanzlei, per Telefon oder online per Videkonferenz beraten lassen.
Rufen Sie dazu einfach unter +43 (0) 5552 62091 an, schreiben ein E-Mail oder buchen Sie einen Termin online.